Dafür sollte es eine eigene Kategorie geben: Post-verstörtes-Prüfungsverhalten.
Nach der Prüfung waren wir mensieren, es sollte Fisch geben, für günstige 2,72 € – ja nach solch Prüfung muss man sich mal was gönnen.. ;)
Aus diesem Satz bitte nix auf etwaige Stimmung meiner Person zur Prüfung schließen.
Jedenfalls vergaß ich, nachdem ich Besteck aufs Tablett gelegt, das Essen natürlich bezahlt hatte, die Servietten.. ab zurück zur Kasse, mein Schlüssel in der Hand.. und nun passierte, was passieren muss.
Ich blieb mit dem Schlüsselband im Tablettablagengitter hängen, erfuhr nach dem ich die Servietten gegriffen hatte Widerstand, konnte nicht weiterlaufen, obwohl ich schon Schwung genommen hatte und mein Teller machte sich selbstständig. So blieb mir nix anderes übrig als als in Zeitlupe zu beobachten, wie mein teures Essen sich auf dem Boden verteilte – gepaart mit einem lauten Klirren des zerspringenden Tellers.
Damn’ it!
’s war schon etwas peinlich.. zum Glück bekam ich von den netten Mensafrauen ein neues Essen spendiert und konnte mich dann zu meinen Kommilitonen begeben.
Fazit: Schlüssel vorher einpacken, Jackenärmel duftet jetzt appetitlich nach Essen, für 2,72 € dieses Gericht nicht wieder wählen.
Mahlzeit und damit zurück zu Arbeitsrecht.
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