.. dann leiste ich eben mal meinen Unkostenbeitrag von einem Euro an die SLUB für ein 2 Tage überfälliges Buch.
Wie war das mit §138 Abs. 2 BGB??
à présent à l'étranger
.. dann leiste ich eben mal meinen Unkostenbeitrag von einem Euro an die SLUB für ein 2 Tage überfälliges Buch.
Wie war das mit §138 Abs. 2 BGB??
Aber hast du nicht in die AGB eingewilligt? und ist die Überfälligkeit ein eigenes Rechtsgeschäft? Und lag es nicht in deiner Person, dass du nicht rechtzeitig abgegeben hast?
Nein.
Nein.
Nein, da war’n die Prüfungen dran Schuld.